Gremien

 

An der Bodelschwingh-Grundschule können Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte im Rahmen folgender Gremien aktiv am Schulleben und an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken:

 

Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die gewählten Klassenvertreter/innen nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.

 

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht.

 

Lehrerkonferenz

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische Personal. Dieses Gremium berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Lehrerkonferenz kann hierzu auch Anträge an die Schulkonferenz richten.

 

Lehrerrat

Der Lehrerrat wird aus der Mitte der Lehrerkonferenz gewählt. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrkräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 SchulG und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.

 

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt die Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und –ergebnisse.

 

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten sechs Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und sechs Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.